Reparaturen an Elektrogeräten müssen ab 2021 einfacher werden
Ist die Waschmaschine kaputt, spart sich der Käufer heutzutage den Weg zum Handwerker: Eine Reparatur ist aufgrund der Bauart meist nicht möglich. Gehäuse lassen sich nicht öffnen und ist ein kleiner Schalter defekt, muss gleich das ganze Modul ausgetauscht werden. Hinzu kommt noch, dass die notwendigen Ersatzteile nicht ohne weiteres erworben werden können. Am Ende des Tages landet das Gerät also im Müll und ein neues wird erworben.
Die Konsequenz ist, dass immer mehr Elektroartikel weggeworfen werden. Das ist weder wirtschaftlich, noch umweltfreundlich, hat die EU-Kommission festgestellt.
Reparaturen sparen Energie
Zur Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit gibt es laut einem Bericht von NTV sogar konkrete Zahlen. Die Stiftung Warentest hat überprüft, wie hilfreich eine Reparatur bei einem Geschirrspüler sein kann. Das Ergebnis lautet, dass die heute praktizierte Wegwerfkultur ein ökologisches Desaster sei: „Ein Gerät, das in 15 Jahren viermal repariert wird, spart gegenüber einem Neukauf etwa ein Viertel Energie und andere Ressourcen ein.”
Weiter heißt es, dass eine Verlängerung der Lebensdauer von Waschmaschinen um nur fünf Jahre „der EU so viele Emissionen ersparen [würde], wie eine halbe Million Autos von der Straße zu nehmen“.
Lösung: Neue Pflichten für Hersteller
Um das Problem zu lösen, hat die EU-Kommission daher eine Reihe neuer Pflichten für Hersteller beschlossen. Seit dem 1. März 2021 müssen Elektrogeräte, wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Lichtquellen, Netzteile, Elektromotoren und Schweißbrenner leichter zu reparieren sein, heißt es weiter in dem Bericht. Hinzu sollen neue Geräte nach ihrer Lebenszeit recyclebar sein.
Hersteller werden außerdem verpflichtet, Ersatzteile für sieben bis zehn Jahre nach dem Verkauf anzubieten. Die Ersatzteile sollen spätestens 15 Tage nach deren Bestellung ankommen. Diese müssen dann „mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird”, zitiert NTV die Vorgaben der Kommission.
Grundlage ist die Ökodesign-Richtlinie
Als Rechtsgrundlage dient die bereits seit längerem angekündigte Ökodesign-Richtlinie. Diese hat nicht nur die Reparierbarkeit von Geräten im Blick: Es geht beispielsweise auch darum, dass Geräte insgesamt die Ressourcen mehr schonen sollen. Unter anderem sollen Waschmaschinen und Geschirrspüler weniger Wasser verbrauchen. Auch eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch wurde zum 1. März 2021 eingeführt.
Quelle: onlinehändler-news.de
Vielen Dank für diesen klaren Beitrag zu Reparaturen an Elektrogeräten. Sehr gut formuliert und ich konnte es sehr gut verstehen. Damit werde ich vorgehen.